Leuchten,Lampen, Industrieleuchten, Maschinenleuchten, LED Leuchten, Schreibtischleuchten

Ansprüche im ersten Jahr


Der Kunde hat verschiedene Ansprüche; dabei sind zwei Stufen zu unterscheiden. Die Einhaltung der Stufenreihenfolge ist zwingend:


1. Stufe (sog. Nacherfüllung):


Nach unserer Wahl hat der Kunde im Falle des Vorliegens eines Mangels zunächst einen Anspruch auf Reparatur der defekten Leuchte bei uns im Werk oder ggf. auf Austausch gegen eine neue Leuchte. Ob repariert oder eine neue Leuchte geliefert wird, wird nach Prüfung entschieden.

Der Kunde hat uns die defekte Leuchte grundsätzlich – auf unsere Kosten – zuzusenden. Die Reparatur einer defekten Leuchte innerhalb der Gewährleistungszeit ist für den Kunden kostenlos, sofern ein „echter“ Mangel vorliegt (dazu siehe auch Ziff. 4 unten).

Sollte die Leuchte fest eingebaut sein (z.B. in eine Maschine) und/oder der Ausbau unverhältnismäßig aufwändig und kostspielig (z.B. bei einigen in eine Maschine eingebauten Leuchten), sind wir bereit, die Reparatur oder den Austausch vor Ort beim Kunden vorzunehmen. In einem solchen Fall tragen wir – neben den reinen Reparaturkosten – sämtliche Wege,- bzw. Reisekosten.


2. Stufe (Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises):


Falls nach zweimaligem Reparaturversuch die Leuchte immer noch defekt sein sollte, kann der Kunde – nach seiner Wahl – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im ersten Fall erhält er den Kaufpreis abzüglich einer Wertminderung für seinen nach Ingebrauchnahme der Leuchte entstandenen Nutzungsvorteil zurück. Im zweiten Fall kann der Kunde den ursprünglichen Kaufpreis angemessen mindern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Herabsetzung des ursprünglichen Kaufpreises um den Betrag, um den der Verkehrswert einer mangelhaften Sache im Vergleich zu dem einer mangelfreien Sache vermindert ist).


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2. Anspruch auf Mängelbeseitigung innerhalb des ersten Jahres


Der Kunde hat verschiedene Ansprüche; dabei sind zwei Stufen zu unterscheiden. Die Einhaltung der Stufenreihenfolge ist zwingend:


1. Stufe (sog. Nacherfüllung):


Nach unserer Wahl hat der Kunde im Falle des Vorliegens eines Mangels zunächst einen Anspruch auf Reparatur der defekten Leuchte bei uns im Werk oder ggf. auf Austausch gegen eine neue Leuchte. Ob repariert oder eine neue Leuchte geliefert wird, wird nach Prüfung entschieden.

Der Kunde hat uns die defekte Leuchte grundsätzlich – auf unsere Kosten – zuzusenden. Die Reparatur einer defekten Leuchte innerhalb der Gewährleistungszeit ist für den Kunden kostenlos, sofern ein „echter“ Mangel vorliegt (dazu siehe auch Ziff. 4 unten).

Sollte die Leuchte fest eingebaut sein (z.B. in eine Maschine) und/oder der Ausbau unverhältnismäßig aufwändig und kostspielig (z.B. bei einigen in eine Maschine eingebauten Leuchten), sind wir bereit, die Reparatur oder den Austausch vor Ort beim Kunden vorzunehmen. In einem solchen Fall tragen wir – neben den reinen Reparaturkosten – sämtliche Wege,- bzw. Reisekosten.


2. Stufe (Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises):


Falls nach zweimaligem Reparaturversuch die Leuchte immer noch defekt sein sollte, kann der Kunde – nach seiner Wahl – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im ersten Fall erhält er den Kaufpreis abzüglich einer Wertminderung für seinen nach Ingebrauchnahme der Leuchte entstandenen Nutzungsvorteil zurück. Im zweiten Fall kann der Kunde den ursprünglichen Kaufpreis angemessen mindern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Herabsetzung des ursprünglichen Kaufpreises um den Betrag, um den der Verkehrswert einer mangelhaften Sache im Vergleich zu dem einer mangelfreien Sache vermindert ist).


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