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Beschaffungswege (Schweiz-CH)

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nur für die UV-Heimtherapie in der Schweiz gelten!


Beschaffungswege für Waldmann UV-Heimtherapiegeräte

Um die Sicherheit der Anwender nicht zu gefährden, werden keine UV-Heimtherapiegeräte ohne ärztliche Verordnung vermietet oder verkauft. Der Patient ist angehalten, sämtliche Vorkehrungen mit dem Hautarzt zu besprechen. Um die Auslieferung des UV-Heimtherapiegerätes so rasch wie möglich abzuwickeln, benötigen wir gleich bei der Bestellung folgende Unterlagen:




Bezugsadresse für UV-Heimtherapiegeräte und Offerten:

Waldmann Lichttechnik GmbH
Benkenstrasse 57
5024 Küttigen
Tel.: +41 062 839 1212
Fax: +41 062 839 1299
info-ch@waldmann.com



Kostenübernahme durch Krankenkassen in der Schweiz

Die Krankenkassen übernehmen aus der obligatorischen Krankenversicherung (OPK), gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie den dazugehörigen Verordnungen, für Psoriasis Patienten einen Pauschalbetrag für Ganzkörpergeräte. (Mittel- und Gegenstandsliste MiGel - Position: 06.02.01.00.2)

Bei anderen Indikationen empfehlen wir Ihnen, direkt mit dem Niederlassungsleiter Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.






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Beschaffungswege für UV-Heimtherapiegeräte

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen nur für die UV-Heimtherapie in der Schweiz gelten!


Beschaffungswege für Waldmann UV-Heimtherapiegeräte

Um die Sicherheit der Anwender nicht zu gefährden, werden keine UV-Heimtherapiegeräte ohne ärztliche Verordnung vermietet oder verkauft. Der Patient ist angehalten, sämtliche Vorkehrungen mit dem Hautarzt zu besprechen. Um die Auslieferung des UV-Heimtherapiegerätes so rasch wie möglich abzuwickeln, benötigen wir gleich bei der Bestellung folgende Unterlagen:


  • Ärztliche Verordnung (Arztzeugnis)
  • Ihre genaue Adresse
  • Falls vorhanden, Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse



Bezugsadresse für UV-Heimtherapiegeräte und Offerten:

Waldmann Lichttechnik GmbH
Benkenstrasse 57
5024 Küttigen
Tel.: +41 062 839 1212
Fax: +41 062 839 1299
info-ch@waldmann.com



Kostenübernahme durch Krankenkassen in der Schweiz

Die Krankenkassen übernehmen aus der obligatorischen Krankenversicherung (OPK), gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie den dazugehörigen Verordnungen, für Psoriasis Patienten einen Pauschalbetrag für Ganzkörpergeräte. (Mittel- und Gegenstandsliste MiGel - Position: 06.02.01.00.2)

Bei anderen Indikationen empfehlen wir Ihnen, direkt mit dem Niederlassungsleiter Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.






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